Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter in Rosenheim bleiben ab Mittwoch, 18. März, für Publikumsverkehr geschlossen – die telefonische Erreichbarkeit ist gegeben. Was Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter
jetzt wissen müssen:
· Jobcenter und Arbeitsagenturen sind weiter für die Kunden da
· Telefon- und Online-Zugang werden intensiviert und ausgebaut
– Bei Anliegen gegenüber der Agentur für Arbeit:
Kostenlose Servicenummer Arbeitnehmer: 0800 4 5555 00
Kostenlose Servicenummer Arbeitgeber: 0800 4 5555 20
– Bei Anliegen gegenüber dem Jobcenter:
Jobcenter Rosenheim Stadt: 08031 408940
Jobcenter Rosenheim Land: 08031 90150
Jobcenter Bad Tölz/Wolfratshausen: 08041 7854 777
– Bei Fragen rund um Kindergeld und Kinderzuschlag
Kostenlose Servicenummer 0800 4 5555 30
· Persönliche Kontakte werden reduziert
Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können,
konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen. Dafür werden die Voraussetzungen geschaffen, dass diese Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können, damit Kontakte minimiert werden.
Aufgrund der aktuellen Lage gibt es für alle Kundinnen und Kunden von
Jobcentern und Arbeitsagenturen folgende Informationen:
1. Persönliche Vorsprachen:
Eine Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden.
Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Sie müssen diese Termine *nicht* absagen und Sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen.
Sie können Anträge formlos per Mail oder über unsere eServices (www.arbeitsagentur.de/eServices) stellen oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht persönlich vorsprechen.
2. Anliegen telefonisch klären – auch die Arbeitslosmeldung
Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in den Arbeitsagenturen entfällt vorläufig. Sie können die Meldung telefonisch vornehmen.
Außerdem gibt es :
– Anträge auf Arbeitslosengeld I unter www.arbeitsagentur.de/eservices
– Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung unter
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2
Es werden so schnell wie möglich zusätzliche Telefonnummern in den
Städten und Regionen geschaltet.
3. Keine finanziellen Nachteile, die Leistungsgewährung wird sichergestellt
Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.