Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute in der juristischen Fachfrage entschieden, ob ein Mietenstopp durch Landes- oder Bundesgesetzgebung geregelt werden kann. Mit der Ablehnung der Landeskompetenz wird auch das Volksbegehren „#6JahreMietenstopp” nicht zugelassen. Die endgültige Klärung der Gesetzgebungskompetenz wird das Bundesverfassungsgericht treffen. Durch das Volksbegehren wären Mieterhöhungen in 162 Städten und Gemeinden – auch in Stadt und Landkreis Rosenheim – für sechs Jahre ausgeschlossen worden.
Auch nach einer Modernisierungen und bei Wiedervermietungen hätte maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen. „Profitiert vom Volksbegehren hätten auch die Mieterinnen und Mieter im südlichen Oberbayern, zum Beispiel in Rosenheim, Miesbach, Bad Tölz, Traunstein und Freilassing“, stellte DGB-Regionsgeschäftsführer Günter Zellner fest.
Das Volksbegehren sei gerecht und ausgewogen: „Faire Vermieter, die deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete vermieten, dürfen noch bis 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, um nicht in Bedrängnis zu kommen. Deshalb hat der Deutsche Gewerkschaftsbund das Volksbegehren von Beginn an unterstützt, gemeinsam mit Mieterinitiativen, den Mieterverbänden im Bayerischen Mieterbund, der SPD und der Linken und vielen anderen.”
Für DGB Regionsgeschäftsführer Günter Zellner ist klar: „Wir werden weiter machen, denn das Thema bleibt. Gerade in der aktuellen Situation ist eine Atempause für Mieter ichtig. In der Corona-Krise müssen viele Beschäftigte Einkommenseinbußen durch Kurzarbeit schultern oder haben Angst um ihren Arbeitsplatz.“ In diesen unsicheren Zeiten sei die Sicherheit, dass die eigenen vier Wände nicht durch ständige Mieterhöhungen unbezahlbar würden, noch wichtiger.
Die Gewerkschaften werde die Zeit bis zur Bundesverfassungsgerichtsentscheidung nutzen, um konkrete Schritte zu planen, um die Bundesregierung zu überzeugen, einen Mietenstopp in allen betroffenen Städten und Kommunen bundesweit zu erlassen.
Zum Volksbegehren – Die wichtigsten Forderungen im Überblick:
• Sechs Jahre lang keine Mieterhöhungen bei laufenden Mietverhältnissen – auch bei Staffel- und Indexmietverträgen
• Ausgenommen sind Mieten in Neubauten, da Investitionen nicht gebremst werden sollen
• Bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungen soll maximal noch die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen
• Spielraum für faire Vermieter: Mieterhöhung bis 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete möglich
Städte im südlichen Oberbayern in denen der Mietenstopp gegolten hätte:
Kreisfreie Stadt Rosenheim
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Bad Tölz – Benediktbeuern – Geretsried – Lenggries – Wolfratshausen
Landkreis Berchtesgadener Land Freilassing
Landkreis Miesbach Hausham – Holzkirchen – Miesbach – Otterfing
Landkreis Rosenheim Bad Aibling – Bad Endorf – Brannenburg – Feldkirchen-Westerham – Kiefersfelden – Kolbermoor – Prien a. Chiemsee – Raubling – Riedering – Rimsting – Stephanskirchen
Landkreis Traunstein Bergen – Traunreut – Traunstein